Na
momentmal. Du hast behauptet, Verträge mit mehreren Personen seien
nicht möglich, da das eine GbR wäre. Die KDG könne aber nur mit
natürlichen Personen einen Vertrag abschließen. Ich habe darauf
hingewiesen, dass die GbR keine jurisitische Person ist, was sie ja
nach deiner Argumentation dann sein müsste.
Die Rechtssprechung
hat anerkannt, dass eine GbR, d.h. eine Personengesellschaft, auch
Verbraucherin im Sinne des § 13 BGB sein kann. Ein Ehepaar, dass bei
Kabel Deutschland einen Vertrag abschließen möchte, verfolgt auch
keinen unternehmerischen Zweck, sondern ein gemeinsames
Verbraucherintersse, welches sie mit der Unterschrift unter den
KDG-Vertrag dokumentieren (Stichwort: Gesellschaftervertrag und
Aufwand). D.h. aber nun nicht automatisch, dass das Ehepaar nun per se
eine GbR ist. Auf sie werden aber gleichwohl die Regeln derselben
angewandt, z.B. die Haftungs- und Schuldnerfrage, die ich dir oben zu
erklären versucht habe. Denn stirbt ein Partner, bleibt der Vertrag
bestehen, und es muss keine Änderung in Kraft treten, da der noch
lebende Partner, den Vertrag weiterführen und die Vertragspflichten
erfüllen kann und muss.
Apropos:
Ein Mietvertrag über eine Wohnung kann auch zwischen einem Vermieter
und mehreren Personen geschlossen werden. Die Personengruppe haftet
demnach ebenfalls gesamtschuldnerisch.